I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) ist selbständige Heilgymnastin. Aufgrund einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass sie in den Veranlagungszeiträumen 1988 bis 1993 Patientenzuzahlungen von insgesamt ... DM nicht erklärt hatte. Der gegen die entsprechenden Einkommensteuerbescheide gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.
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