BFH - Beschluss vom 08.01.2007
XI S 2/06
Normen:
AO § 169 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 § 72 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 868

Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

BFH, Beschluss vom 08.01.2007 - Aktenzeichen XI S 2/06

DRsp Nr. 2007/5952

Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

1. Zum Begriff der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.2. Erfasst eine selbstständige Heilgymnastin die Barzuzahlungen von Patienten nicht in ihrem Kassenbuch und wird das lediglich damit begründet, diese würden ihrer Meinung nach von der eingeschalteten Inkassostelle oder vom steuerlichen Berater bei Erstellung der Steuererklärung erfasst, so spricht das für eine Steuerhinterziehung.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 § 72 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) ist selbständige Heilgymnastin. Aufgrund einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass sie in den Veranlagungszeiträumen 1988 bis 1993 Patientenzuzahlungen von insgesamt ... DM nicht erklärt hatte. Der gegen die entsprechenden Einkommensteuerbescheide gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.