FG München - Urteil vom 06.03.2008
14 K 3663/05
Normen:
UStG (1999) § 10 Abs. 1 S. 2 ; UStG (1999) § 17 Abs. 1 S. 2 ; EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a ; EGRL 112/2006 Art. 73 ; MaBV § 7 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1078

Nichterfüllung eines Bauträgervertrages durch den Bauträger; Erstattung aus der Bürgschaft gem. § 7 MaBV; Änderung der Bemessungsgrundlage beim Käufer

FG München, Urteil vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 14 K 3663/05

DRsp Nr. 2008/11617

Nichterfüllung eines Bauträgervertrages durch den Bauträger; Erstattung aus der Bürgschaft gem. § 7 MaBV; Änderung der Bemessungsgrundlage beim Käufer

1. Für die Beurteilung der Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz geändert hat, sind allein steuerrechtliche - nicht zivilrechtliche - Kriterien maßgebend. 2. Erwirbt der Steuerpflichtige von einem Bauträger eine noch zu errichtende Immobilie, und erhält er den zunächst gezahlten Kaufpreis später wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Bauträger aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV zurück, so hat er für die Immobilie letztlich nichts aufgewendet. Der Vorsteuerabzug ist bei Erhalt der Bürgschaftssumme von der Bank aufgrund der damit eingetretenen Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen.

Normenkette:

UStG (1999) § 10 Abs. 1 S. 2 ; UStG (1999) § 17 Abs. 1 S. 2 ; EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a ; EGRL 112/2006 Art. 73 ; MaBV § 7 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Kläger den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug aufgrund Zahlung der bürgenden Bank zu berichtigen hat.