BFH - Beschluß vom 28.01.1999
III B 112/98
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 ; InvZulG (1986) § 4 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 955

Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht

BFH, Beschluß vom 28.01.1999 - Aktenzeichen III B 112/98

DRsp Nr. 1999/4189

Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht

1. Bei der Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch Nichterhebung angebotener Beweise ist insbesondere darzulegen, weshalb das FG ausgehend von seiner sachlich-rechtlichen Auffassung die angebotenen Beweise hätte erheben müssen. 2. Die Revision darf nur zugelassen werden, wenn das angefochtene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann. 3. Es kommt nicht darauf an, ob die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des FG richtig oder falsch ist.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 ; InvZulG (1986) § 4 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie bezeichnet den geltend gemachten Verfahrensmangel nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).