1. Der Antrag der Beklagten vom 24.11.2023 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 02.08.2023 - Az.:
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz com 02.08.2023 - Az.:
3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf ... € festgesetzt.
I.
Die Klägerin macht als Mitgesellschafterin der "Grundstücksgemeinschaft ...
GdbR" Ansprüche aus einem Mietvertrag gegen die Beklagte geltend.
Die Klägerin hat in erster Instanz beantragt,
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