LG Nürnberg-Fürth, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen O 4728/17
Nichtigerklärung eines in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten BeschlussesAusschluss des Bezugsrechts von AktionärenErleichterter Bezugsrechtsausschluss
OLG Nürnberg, Endurteil vom 11.08.2021 - Aktenzeichen 12 U 1149/18
DRsp Nr. 2021/13102
Nichtigerklärung eines in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten BeschlussesAusschluss des Bezugsrechts von AktionärenErleichterter Bezugsrechtsausschluss
1. Eine "isolierte" Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft, die sich lediglich gegen die Ermächtigung des Vorstandes richtet, im Rahmen der Ausnutzung genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 1AktG) über den Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären zu entscheiden (§ 203 Abs. 2 Satz 1 AktG) ist zulässig. Die gleichzeitige Anfechtung auch der Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung ist nach dem Rechtsgedanken des § 139BGB nicht geboten.2. Die Berichtspflicht des Vorstandes anlässlich des von der Hauptversammlung zu treffenden Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erfordert nicht, dass sämtliche denkbaren Gründe für einen Ausschluss des Bezugsrechts abschließend benannt werden.
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