BFH - Beschluss vom 20.05.2014
VII B 147/13
Normen:
§ 257 Abs 1 Nr 2 AO; § 257 Abs 2 S 1 AO;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 1353
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 23.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 89/12

Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme

BFH, Beschluss vom 20.05.2014 - Aktenzeichen VII B 147/13

DRsp Nr. 2014/11526

Nichtigkeit des Leistungsgebots führt nicht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme

NV: Vollstreckungsmaßnahmen sind selbst dann nicht nichtig, wenn die diesen zugrunde liegenden Leistungsgebote nichtig sein sollten, etwa weil sie während eines Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Vollstreckungsschuldner, sondern nur noch gegen den Insolvenzverwalter als alleinigen Verfügungsberechtigten über das Schuldnervermögen hätten ergehen dürfen. Denn nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 AO ist die Vollstreckung einzustellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind aufzuheben, wenn der zu vollstreckende Verwaltungsakt aufgehoben oder - was der Aufhebung gleichsteht - nichtig ist.

Normenkette:

§ 257 Abs 1 Nr 2 AO; § 257 Abs 2 S 1 AO;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Keiner der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) abschließend genannten Gründe für die Zulassung der Revision liegt vor.