FG Köln - Urteil vom 22.05.2014
11 K 3056/11
Normen:
AO § 125 Abs 1;

Nichtigkeit einer Steuerschätzung

FG Köln, Urteil vom 22.05.2014 - Aktenzeichen 11 K 3056/11

DRsp Nr. 2014/13250

Nichtigkeit einer Steuerschätzung

Willkürlich und nichtig i.S.d. § 125 Abs. 1 AO ist ein Schätzungsbescheid, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und die Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden - wenn somit ein "objektiv willkürlicher" Hoheitsakt vorliegt. Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten.

Normenkette:

AO § 125 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Nichtigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung für 2008.

Der Kläger hatte zum ….1996 ein Gewerbe als „Handelsvertreter” angemeldet und erwirtschaftete aus dieser Tätigkeit jedenfalls seit dem Jahr 1997 Provisionserlöse von verschiedenen Versicherungsgesellschaften und einer Bausparkasse. Daneben hatte er als Einzelunternehmer bis einschließlich 1999 den „Fernsehservice A” betrieben.