BFH - Beschluss vom 20.10.2005
IV B 65/04
Normen:
AO § 125 Abs. 1 § 162 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 240
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 389/02

Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzungsbescheids

BFH, Beschluss vom 20.10.2005 - Aktenzeichen IV B 65/04

DRsp Nr. 2005/21570

Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzungsbescheids

1. Ein Schätzungsbescheid ist nicht nur bei subjektiver Willkür des handelnden FA-Bediensteten nichtig, sondern auch dann, wenn das Schätzungsergebnis trotz der vorhandenen Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden, wenn somit ein objektiv willkürlicher Hoheitsakt vorliegt.2. Nach der Rechtsprechung des BFH führen auch mehrere grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht zu der Annahme, das FA habe bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt.

Normenkette:

AO § 125 Abs. 1 § 162 ;

Gründe: