Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der vom Beklagten gegen den Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Architekten A (Insolvenzschuldner) erlassene Einkommensteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2004 nicht nur rechtswidrig, sondern auch nichtig ist.
Aufgrund eines Antrags des Beklagten vom 01.04.2003 wurde vom Amtsgericht D – Insolvenzgericht – am …07.2003 unter dem Aktenzeichen 1 über das Vermögen des Insolvenzschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzantrag war vom Beklagte gestellt worden, weil der Insolvenzschuldner im Zeitpunkt der Antragstellung dem Land Nordrhein Westfalen Steuern und steuerliche Nebenleistungen in Höhe von … € schuldete. Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gemeinschuldners wurde vom Amtsgericht D der Kläger bestellt.
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