FG Münster - Urteil vom 25.08.2005
3 K 2783/03 E
Normen:
AO § 125 Abs. 1 § 162 ;

Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

FG Münster, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 3 K 2783/03 E

DRsp Nr. 2005/19523

Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

1. Ein Schätzungsbescheid ist nichtig, wenn die handelnden Beamten subjektiv willkürlich gehandelt haben 2. Nichtigkeit liegt auch dann vor, wenn objektiv krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abgewichen wurde.

Normenkette:

AO § 125 Abs. 1 § 162 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Schätzungsbescheid zur Einkommensteuer (ESt) 1999 nichtig ist.