Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Kläger begehrt aus eigenem und von seiner Ehefrau, der Zeugin P., - beide Rechtsanwälte - abgetretenem Recht Rückerstattung geleisteten Werklohns für die Entfernung des alten sowie Beschaffung und Verlegung eines neuen Teppichbodens in seinem privaten Wohnhaus.
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