I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheides vom 09. August 2004.
Die Antragsteller sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben vier Kinder und erzielen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am 23. Oktober 2003 erließ der Antragsgegner einen Vorauszahlungsbescheid, in dem er die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum 10. Dezember 2003 auf 1.146 EUR und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab 2004 jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember auf 336 EUR festsetzte. Den dagegen eingelegten Einspruch wies der Antragsgegner mit Einspruchsentscheidung vom 13. Februar 2004 als unbegründet zurück.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|