FG Düsseldorf - Beschluss vom 15.11.2004
8 V 5563/04 A (E)
Normen:
EStG § 37 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 37 Abs. 3 ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 696

Nichtselbständige Arbeit; Einkommensteuer-Vorauszahlung; Lohnsteuerabzugsverfahren - Kein Ausschluss von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch Lohnsteuerabzugsverfahren

FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2004 - Aktenzeichen 8 V 5563/04 A (E)

DRsp Nr. 2005/912

Nichtselbständige Arbeit; Einkommensteuer-Vorauszahlung; Lohnsteuerabzugsverfahren - Kein Ausschluss von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch Lohnsteuerabzugsverfahren

Einkommensteuer-Vorauszahlungen können auch für Steuerpflichtige festgesetzt werden, die ausschließlich dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.

Normenkette:

EStG § 37 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 37 Abs. 3 ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheides vom 09. August 2004.

Die Antragsteller sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben vier Kinder und erzielen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am 23. Oktober 2003 erließ der Antragsgegner einen Vorauszahlungsbescheid, in dem er die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum 10. Dezember 2003 auf 1.146 EUR und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab 2004 jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember auf 336 EUR festsetzte. Den dagegen eingelegten Einspruch wies der Antragsgegner mit Einspruchsentscheidung vom 13. Februar 2004 als unbegründet zurück.