FG München - Urteil vom 15.02.2006
9 K 1919/05
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 70 Abs. 3 ;

Nichtvorlage von Unterlagen als grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei mangelnden Sprachkenntnissen

FG München, Urteil vom 15.02.2006 - Aktenzeichen 9 K 1919/05

DRsp Nr. 2006/11737

Nichtvorlage von Unterlagen als grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei mangelnden Sprachkenntnissen

Die Nichtvorlage von angeforderten Unterlagen und Fragebögen führt auch dann zu einem groben Verschulden am erst nachträglichen Bekanntwerden von anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn der Steuerpflichtige nur über mangelnde Sprachkenntnisse verfügt.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 70 Abs. 3 ;

Tatbestand: