Nichtvornahme einer Urteilsberichtigung bei einem aus dem Inhalt des Urteils nicht erkennbaren Fehler; Nichtberücksichtigung von mit der Klage geltend gemachter Werbungskosten
FG München, Beschluss vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 7 K 2031/13
DRsp Nr. 2017/4536
Nichtvornahme einer Urteilsberichtigung bei einem aus dem Inhalt des Urteils nicht erkennbaren Fehler; Nichtberücksichtigung von mit der Klage geltend gemachter Werbungskosten
Stichwort: Keine Urteilsberichtigung nach § 107FGO, wenn Fehler - hier die Nichtberücksichtigung von mit der Klage geltend gemachter Werbungskosten - aus dem Inhalt des Urteils nicht erkennbar ist. Die Einbeziehung in die Berechnung der mit der Klage beantragten Steuerfestsetzung genügt nicht.