FG München - Beschluss vom 14.02.2017
7 K 2031/13
Normen:
FGO § 107;

Nichtvornahme einer Urteilsberichtigung bei einem aus dem Inhalt des Urteils nicht erkennbaren Fehler; Nichtberücksichtigung von mit der Klage geltend gemachter Werbungskosten

FG München, Beschluss vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 7 K 2031/13

DRsp Nr. 2017/4536

Nichtvornahme einer Urteilsberichtigung bei einem aus dem Inhalt des Urteils nicht erkennbaren Fehler; Nichtberücksichtigung von mit der Klage geltend gemachter Werbungskosten

Stichwort: Keine Urteilsberichtigung nach § 107 FGO, wenn Fehler - hier die Nichtberücksichtigung von mit der Klage geltend gemachter Werbungskosten - aus dem Inhalt des Urteils nicht erkennbar ist. Die Einbeziehung in die Berechnung der mit der Klage beantragten Steuerfestsetzung genügt nicht.

Tenor

Der Antrag auf Urteilsberichtigung wird abgelehnt

Normenkette:

FGO § 107;

Gründe