Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 17.500 € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
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