BFH - Beschluss vom 21.07.2005
II B 62/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2033
BFH/NV 2005, 2033
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3240/02

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung innerhalb der Begründungsfrist

BFH, Beschluss vom 21.07.2005 - Aktenzeichen II B 62/04

DRsp Nr. 2005/17277

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung innerhalb der Begründungsfrist

Die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde ist nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind - abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen - nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bewirtschaftete seit 1965 zusammen mit seinem Bruder einen landwirtschaftlichen Betrieb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Bruder hat 1993 sein gesamtes Depot bei der Kreissparkasse G auf ein Depot der ... übertragen. Im Mai 1994 ließ er dieses zunächst auf ihn allein lautende Depotkonto als Gemeinschaftskonto auf sich und den Kläger umschreiben. Die Kapitalerträge hieraus wurden seit 1994 vom Kläger und seinem Bruder anteilig zur Hälfte zur Einkommensteuer erklärt; beim Kläger wirkten sie sich steuerlich nicht aus, da die übrigen Einkünfte sehr gering waren. Bis 1993 hatte der Bruder die Kapitalerträge in voller Höhe alleine versteuert.