BFH - Beschluss vom 20.07.2005
XI B 95/03
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2032
BFH/NV 2005, 2032
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 10.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 524/01

Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

BFH, Beschluss vom 20.07.2005 - Aktenzeichen XI B 95/03

DRsp Nr. 2005/15057

Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

Ist das FG-Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor.