EuGH - Urteil vom 12.12.2006
Rs C-446/04
Normen:
EG Art. 43 ; EG Art. 56 ; EG Art. 234 ; Richtlinie 90/435/EWG Art. 4 Abs. 1 ; Richtlinie 90/435/EWG Art. 6 ;
Fundstellen:
IStR 2007, 69
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Niederlassungsfreiheit: Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Richtlinie 90/435/EWG - Körperschaftsteuer - Dividendenausschüttung - Vermeidung oder Abschwächung der mehrfachen Belastung - Befreiung - Von in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften erhaltene Dividenden - Steuergutschrift - Körperschaftsteuervorauszahlung - Gleichbehandlung - Erstattungsklage oder Schadensersatzklage

EuGH, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen Rs C-446/04

DRsp Nr. 2008/3251

Niederlassungsfreiheit: Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Richtlinie 90/435/EWG - Körperschaftsteuer - Dividendenausschüttung - Vermeidung oder Abschwächung der mehrfachen Belastung - Befreiung - Von in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften erhaltene Dividenden - Steuergutschrift - Körperschaftsteuervorauszahlung - Gleichbehandlung - Erstattungsklage oder Schadensersatzklage

»1. Die Artikel 43 EG und 56 EG sind dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der bei von gebietsansässigen Gesellschaften an ebenfalls Gebietsansässige gezahlten Dividenden ein System zur Vermeidung oder Abschwächung der mehrfachen Belastung oder wirtschaftlichen Doppelbesteuerung anwendet, für von gebietsfremden Gesellschaften an Gebietsansässige gezahlte Dividenden eine gleichwertige Behandlung vorsehen muss.