FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.10.2004
6 K 170/02
Normen:
AStG § 8 Abs. 3 ; AO (1977) § 2 § 3 ; GG Art. 59 Abs. 2 ; DBA IRL; EG Art. 56 ;

Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG; Tatbestandwirkung von Steuerbescheiden der Mitgliedsstaaten der EU im Inland; Irische Körperschaftsteuer als Steuer im Sinne von § 3 AO; einheitlicher und gesonderter Festetellung nach § 18 Außensteuergesetz 1995

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2004 - Aktenzeichen 6 K 170/02

DRsp Nr. 2005/606

Niedrigbesteuerung nach § 8 Abs. 3 AStG; Tatbestandwirkung von Steuerbescheiden der Mitgliedsstaaten der EU im Inland; Irische Körperschaftsteuer als Steuer im Sinne von § 3 AO; einheitlicher und gesonderter Festetellung nach § 18 Außensteuergesetz 1995

1. Für die Frage der Niedrigbesteuerung - § 8 Abs. 3 AStG - kommt es im Grundsatz nicht auf die tatsächlich erhobene ausländische Ertragsteuer, sondern auf die nach dem Recht des betreffenden ausländischen Staates für die Einkünfte der Gesellschaft vorgesehene Steuer an. In diesem Zusammenhang ist eine Überprüfung der im Ausland erfolgten Steuerfestsetzung auf ihre Rechtmäßigkeit hin durch die deutsche Finanzverwaltung jedoch nur dann geboten, wenn sich aus dem Vortrag des Steuerpflichtigen oder aus anderen Umständen konkrete Hinweise darauf ergeben, dass die Steuer gegenüber der ausländischen Gesellschaft objektiv unrichtig festgesetzt worden ist.