FG Hessen, vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 1 K 2331/95
DRsp Nr. 2001/2872
Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer
Dem Vorbehaltsnießbraucher ist ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an einem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen, wenn dem zivilrechtlichen Eigentümer ein Veräußerungs- und Verwertungsverbot auferlegt und das für den Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot eingeräumte Recht des Nießbrauchers auf Rückübertragung des Grundstücks mit dinglicher Wirkung (Auflassungsvormerkung) abgesichert worden ist.
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