I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Januar 2019 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Entschädigung für eine Persönlichkeitsrechtverletzung im Rahmen von Mobbing.
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