FG Münster, vom 16.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1600/12
Normenkontrolle betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregeln vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer zum Jahreswechsel 2000/2001; Vereinbarkeit des durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 eingefügte § 36 Abs. 6a KStG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes; Übergang vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren; Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial
BVerfG, Beschluss vom 06.12.2022 - Aktenzeichen 2 BvL 29/14
DRsp Nr. 2023/2179
Normenkontrolle betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregeln vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer zum Jahreswechsel 2000/2001; Vereinbarkeit des durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 eingefügte § 36 Abs. 6aKStG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes; Übergang vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren; Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial
Die Regelung des § 36 Abs. 6aKStG (i.d.F. von § 34 Abs. 13fKStG i.d.F. des JStG 2010) für den Übergang vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren ist mit Art. 14 Abs. 1GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1GG unvereinbar, soweit sie zu einem Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial führt, ohne dass dieser Eingriff durch die gleichzeitige Verringerung von Körperschaftsteuererhöhungspotenzial vollständig kompensiert wird. Er ist zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele jedenfalls nicht erforderlich und wird zudem den Anforderungen des Gleichheitssatzes an die Umgestaltung von Eigentümerbefugnissen nicht gerecht.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.