Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Notbestellung des Vorstandes. Sie meint, die Führungslosigkeit des Vereins ergebe sich nicht, wie das Amtsgericht angenommen habe, aus der einstweiligen Anordnung des Bundesvereinsgerichts vom 4. Mai 2023.
Die Beschwerde ist unbegründet.
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