BFH - Beschluß vom 16.03.1999
VIII B 90/98
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1232

Notwendige Beiladung - entgeltliche Übertragung wesentlicher Beteiligungen

BFH, Beschluß vom 16.03.1999 - Aktenzeichen VIII B 90/98

DRsp Nr. 1999/6194

Notwendige Beiladung - entgeltliche Übertragung wesentlicher Beteiligungen

1. Eine notwendige Beiladung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO ist erforderlich, wenn die Entscheidung des FG notwendigerweise und unmittelbar Rechte und Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet. 2. Ist zwischen den Beteiligten umstritten, ob die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung als entgeltliches Rechtsgeschäft zu behandeln ist, so muss der Erwerber zum Rechtsstreit des Veräußerer nicht gem. § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO beigeladen werden.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht begründet.

1. Zu Unrecht rügen die verheirateten Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), das Urteil des Finanzgerichts (FG) beruhe auf einem Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), da der Vater des Klägers habe beigeladen werden müssen (vgl. hierzu allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 26).