BFH - Beschluss vom 23.02.2004
VII R 24/03
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 808

Notwendige Beiladung

BFH, Beschluss vom 23.02.2004 - Aktenzeichen VII R 24/03

DRsp Nr. 2004/4960

Notwendige Beiladung

1. Zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung.2. Begehrt jemand von der Finanzbehörde Auskunft über die etwaige Besteuerung eines Dritten, so muss der Dritte zum FG-Verfahren notwendig beigeladen werden.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein gemeinnütziger Feuerbestattungsverein, der in X Einäscherungen durchführt. Die Stadt E betreibt ebenfalls ein Krematorium. Der Kläger beantragte beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1997 I R 10/92 (BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63), ihm Auskunft darüber zu erteilen, wann und unter welcher Steuernummer gegenüber der Stadt E der letzte Umsatzsteuerbescheid ergangen sei und ob dieser Bescheid bestandskräftig geworden sei. Der Kläger befürchtet, das Krematorium der Stadt E werde nicht zur Umsatzsteuer herangezogen, weshalb es seine Leistungen günstiger anbieten könne.