BFH - Urteil vom 22.09.1999
II R 42/98
Normen:
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5, § 60 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 446

Notwendige Beiladung bei Rechtsstreit wegen Sonderbetriebsvermögen

BFH, Urteil vom 22.09.1999 - Aktenzeichen II R 42/98

DRsp Nr. 2000/834

Notwendige Beiladung bei Rechtsstreit wegen Sonderbetriebsvermögen

Betrifft das streitige Rechtsverhältnis die Frage, ob bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft Sonderbetriebsschulden eines Gesellschafters zu berücksichtigen sind, ist dieser Gesellschafter i.S. des § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO an dem Rechtsverhältnis beteiligt und notwendig beizuladen.

Normenkette:

FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5, § 60 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt die Schiffahrt mit einem Motorschiff. Gesellschafter sind neben zwei Komplementären eine Reihe von Kommanditisten. Einer der Kommanditisten ist die A-GmbH (GmbH).