Gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, §
1. K. S. D. , B. ,
2. Ja. H. , B. ,
3. A. Hi. , B. ,
4. Dr. M. Mo. , B. ,
5. J. Sch. , B. ,
6. Dr. Mi. V. , B. .
I. Die Kläger haben die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer B. vom März 2015 mit den Anträgen angefochten, die Wahl der Beigeladenen zu 1 bis 8 für ungültig zu erklären, hilfsweise die Vorstandswahlen insgesamt für ungültig zu erklären.
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