FG München - Beschluss vom 21.02.2001
8 K 3699/98
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 S. 1 ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 ; EStG § 38 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 57 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 629

Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren; Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Beteiligter; Lohnsteueranmeldung für Februar 1998

FG München, Beschluss vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 8 K 3699/98

DRsp Nr. 2002/4607

Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren; Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Beteiligter; Lohnsteueranmeldung für Februar 1998

1. Im Verfahren wegen der Anfechtung der Lohnsteueranmeldung durch einen Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber notwendig beizuladen. 2. Beizuladender Arbeitgeber bleibt als Steuerrechtssubjekt auch dann ein Landkreis, wenn er ein Unternehmen in der Rechtsform eines Eigenbetriebs betreibt. Bestimmt jedoch die vom Landkreis erlassene Satzung, dass er in den Eigenbetrieb betreffenden Angelegenheiten im Namen des Eigenbetriebs auftritt und der Geschäftsführer des Eigenbetriebs den Landkreis gerichtlich und außergerichtlich vertritt, ist der Eigenbetrieb, vertreten durch den Geschäftsführer beizuladen.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 S. 1 ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 ; EStG § 38 Abs. 1 S. 1 ; FGO § 57 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Arbeitnehmereigenschaft eines Krankenhauschefarztes auch hinsichtlich solcher Einkünfte, die ihm aus dem vertraglich eingeräumten Liquidationsrecht für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen zufließen.