Zum Verfahren werden gemäß § 60 Abs. 3 FGO beigeladen:
1. | B | ||
2. | J | ||
3. | C | ||
4. | D | ||
5. | E | ||
6. | F | ||
7. | G | ||
8. | H |
Die Beteiligten streiten um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderung des Feststellungsbescheides 2006 nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.
Der Kläger war Mitglied der Erbengemeinschaft nach K.
Die Erbengemeinschaft war im Streitjahr 2006 Eigentümerin der Mietwohngrundstücke Astr., Bstr., und Cstr. in Z-Stadt. Die aus diesen Grundstücken erzielten Einkünfte wurden durch den Beklagten unter der Steuernummer 130/5119/1119 einheitlich und gesondert festgestellt.
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