FG Köln - Urteil vom 27.06.2002
10 K 5679/98
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2349
DStRE 2003, 3
EFG 2002, 1225

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

FG Köln, Urteil vom 27.06.2002 - Aktenzeichen 10 K 5679/98

DRsp Nr. 2002/12431

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

1. Anteile einzelner Mitunternehmer an einer Kapitalgesellschaft sind deren notwendigen Sonderbetriebsvermögen II zuzurechnen, wenn die Kapitalgesellschaftsanteile dem Unternehmen der Mitunternehmerschaft oder der Beteiligung des einzelnen Mitunternehmers unmittelbar dienen.2. Ist die Mitunternehmerschaft selbst bereits mehrheitlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt, kann ein unmittelbares Dienen für das Unternehmen der Mitunternehmerschaft nicht angenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn zwischen der Mitunternehmerschaft und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis besteht.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 ; EStG § 15 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Anteile der Kläger an der Z-AG zu ihrem Sonderbetriebsvermögen bei der Firma X-KG (vormals Y KG) gehörten und die Veräußerung der Anteile deshalb zu steuerpflichtigem Gewinn führte.