BFH - Urteil vom 04.09.2014
IV R 44/13
Normen:
FGO § 60 Abs. 3; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1882/08

Notwendigkeit der Beiladung eines ausgeschiedenen Gesellschafters im Verfahren wegen eines Gewinnfeststellungsbescheides

BFH, Urteil vom 04.09.2014 - Aktenzeichen IV R 44/13

DRsp Nr. 2015/86

Notwendigkeit der Beiladung eines ausgeschiedenen Gesellschafters im Verfahren wegen eines Gewinnfeststellungsbescheides

1. NV: Auch ein nach Klageerhebung aus der Personengesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter ist im Verfahren der Gesellschaft gegen den Gewinnfeststellungsbescheid nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen. 2. NV: Der fehlerhaft nicht Beigeladene kann die unterlassene Beiladung nicht selbst mit einem Rechtsmittel gegen das ohne seine Beteiligung ergangene Urteil geltend machen.

Auch ein ausgeschiedener Gesellschaft ist im finanzgerichtlichen Verfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid gem. § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO notwendig beizuladen. Unterbleibt dies, so ist das ergangene Urteil aufzuheben und die Sache an das Finanzgericht zurück zu verweisen.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand