FG Berlin-Brandenburg, vom 19.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 13181/08
Notwendigkeit der Einholung eines vom Gericht bestellten Sachverständigengutachtens im Falle eines Streites um den anzusetzenden Wert einer Immobilie im Sachwertverfahren
BFH, Beschluss vom 21.12.2011 - Aktenzeichen VIII B 88/11
DRsp Nr. 2012/3083
Notwendigkeit der Einholung eines vom Gericht bestellten Sachverständigengutachtens im Falle eines Streites um den anzusetzenden Wert einer Immobilie im Sachwertverfahren
1. NV: Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 82FGO i.V.m. §§ 404, 412ZPO zustehende Ermessen wird verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachtlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.2. NV: Ist die Bewertung eines Grundstückes streitig, so ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1FGO das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen.
Die Beschwerde ist begründet. Das angefochtene Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Auf dem vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß gerügten Verfahrensfehler (Verstoß gegen § 76FGO) kann das Urteil beruhen.
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