BFH - Urteil vom 04.08.2011
III R 24/09
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 26.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 288/08

Notwendigkeit des Eintritts einer behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen des 27. Lebensjahres neben der Behinderung für einen Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG

BFH, Urteil vom 04.08.2011 - Aktenzeichen III R 24/09

DRsp Nr. 2011/21014

Notwendigkeit des Eintritts einer behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen des 27. Lebensjahres neben der Behinderung für einen Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG

NV: Die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes setzt zwar voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres eingetreten ist, nicht aber, dass auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen dieser Altersgrenze vorgelegen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08, BFH/NV 2011, 1947).

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Erben der während des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision verstorbenen Erblasserin.

Die Erblasserin beantragte für ihren am ... 1961 geborenen Sohn (K) Kindergeld.