Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Landgerichts Cottbus - Rechtspfleger - vom 11. Oktober 2021 dahingehend geändert, dass die aus der Staatskasse zu erstattenden notwendige Auslagen auf
2.391,90 € (Zweitausendreihunderteinundneunzig und 90/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 7. September 2021 festgesetzt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
I.
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