Nur Anspruch auf Teilkindergeld der im Inland lebenden Kindesmutter bei vorsätzlicher Nichtbeantragung von Schweizer Kindergeld durch den in der Schweiz arbeitenden und lebenden Ex-Ehemann
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2007 - Aktenzeichen 11 K 227/06
DRsp Nr. 2008/3964
Nur Anspruch auf Teilkindergeld der im Inland lebenden Kindesmutter bei vorsätzlicher Nichtbeantragung von Schweizer Kindergeld durch den in der Schweiz arbeitenden und lebenden Ex-Ehemann
Einer zunächst selbständig und dann im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses "Minijob") arbeitenden, mit ihren beiden Kindern im Inland lebenden Klägerin steht auch dann nicht das ungekürzte deutsche Kindergeld, sondern nur Teilkindergeld zu, wenn ihr geschiedener, in der Schweiz lebender und beschäftigter Ehemann zwar unstreitig Ansprüche auf Familienleistungen nach Schweizer Recht hat, diese Leistungen aber vorsätzlich nicht beantragt, um der Klägerin zu schaden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i.S. von § 27 Abs. 2SGB III i.V.m. § 8SGB IV können nicht als Arbeitnehmerverhältnis in dem Sinne angesehen werden, dass der Klägerin volles Kindergeld zu gewähren wäre.