Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken; Objektbeschränkung bei Ehegatten
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2001 - Aktenzeichen 1 K 1553/99
DRsp Nr. 2002/12242
Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken; Objektbeschränkung bei Ehegatten
Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1EStG vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen. Dies gilt für zwei in räumlichem Zusammenhang gelegene Objekte auch dann, wenn im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung der Ehegatten nicht vorgelegen haben. Das besuchsweise Nutzen einer Wohnung durch Gäste steht einer Eigennutzung der Wohnung im Sinne des § 4EigZulG nicht entgegen.