A. Rechtsfrage, Sachverhalt, Stellungnahme der Beteiligten und des Bundesministeriums der FinanzenI. Vorgelegte RechtsfrageDer XI. Senat hat durch Beschluß vom 27. August 1997 XI R 35/91 dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Können Ehegatten, die die Herstellungskosten ihres im Miteigentum stehenden Einfamilienhauses gemeinsam getragen haben und die jeder einen Raum des Hauses für eigenbetriebliche Zwecke nutzen, jeweils die auf diesen Raum entfallende Absetzung für Abnutzung (AfA) in voller Höhe als eigenen Aufwand abziehen (Fortführung der in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 aufgestellten Grundsätze)?
II. Sachverhalt
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