A. Rechtsfragen, Sachverhalt, Stellungnahme der BeteiligtenI. Vorgelegte RechtsfragenDer VI. Senat hat durch Beschluß vom 25. November 1996 VI R 8/90 dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:
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