BFH - Urteil vom 07.11.2001
I R 28/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 630

NV-Bescheinigung; Rückgabepflicht

BFH, Urteil vom 07.11.2001 - Aktenzeichen I R 28/01 - Aktenzeichen I R 29/01

DRsp Nr. 2002/3971

NV-Bescheinigung; Rückgabepflicht

Der Gläubiger der Kapitalerträge ist verpflichtet, die ihm gem. § 44 c Abs. 1 Satz 2 erteilte NV-Bescheinigung zurückzugeben, wenn er erkennt, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.

Ihr flossen im September und im Dezember 1994 (Streitjahr) Kapitalerträge i.S. von § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1990) zu. Die Klägerin bzw. (betreffend den Zufluss im Dezember 1994) als deren Vertreter die depotführenden Kreditinstitute (vgl. § 36c EStG 1990) beantragten beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Bundesamt für Finanzen --BfF--), die hierbei einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer gemäß § 44c Abs. 1 1990 zu erstatten. Der Klägerin war dazu am 29. Oktober 1991 für den Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1994 durch das zuständige Finanzamt (FA) gemäß § Abs. Satz 2 1990 bescheinigt worden, dass sie eine gemeinnützige Körperschaft i.S. des § Abs. Nr. des Körperschaftsteuergesetzes () sei und dass sie deshalb die Erstattungsvoraussetzungen des § Abs. Satz 1 1990 erfülle. Den Anträgen wurde --durch unter Vorbehalt der Nachprüfung stehende Bescheide vom 27. Oktober 1994 und 26. Januar 1995-- entsprochen.