I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.
Ihr flossen im September und im Dezember 1994 (Streitjahr) Kapitalerträge i.S. von § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1990) zu. Die Klägerin bzw. (betreffend den Zufluss im Dezember 1994) als deren Vertreter die depotführenden Kreditinstitute (vgl. §
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