I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb im Streitjahr 1999 ein Fitness-Studio. Sie bot ihren Kunden die Nutzung der Fitnessgeräte, die Teilnahme an Fitnesskursen und die Nutzung einer Sauna an. Der sog. "F + K" (Fitness und Kurse)-Bereich und der Saunabereich befanden sich in unterschiedlichen Etagen und hatten jeweils eigene Umkleideräume. Der Saunabereich war sowohl von der Straße aus über einen separaten Hauseingang als auch vom allgemeinen Empfangsbereich aus durch einen im Gebäude liegenden Gang erreichbar. Besondere Sperrvorrichtungen zwischen beiden Bereichen existierten nicht.
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