BFH - Beschluss vom 19.01.2005
II B 27/04
Normen:
FGO § 155 ; ZPO § 295 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 913
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5515/00

NZB - Verlust des Rügerechts

BFH, Beschluss vom 19.01.2005 - Aktenzeichen II B 27/04

DRsp Nr. 2005/3144

NZB - Verlust des Rügerechts

Soweit ein gerügter Verfahrensmangel zu den verzichtbaren Mängeln gehört, kann er nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Beteiligte auf dessen Beachtung verzichtet hat. Das Rügerecht geht dann nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist nicht erforderlich.

Normenkette:

FGO § 155 ; ZPO § 295 ;

Gründe: