BFH - Beschluss vom 31.05.2005
VIII B 294/03
Normen:
FGO § 68 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1832
Vorinstanzen:
FG Münster - 10 K 3637/01 E, F - 17.9.2003,

NZB: Änderungsbescheid während des Verfahrens

BFH, Beschluss vom 31.05.2005 - Aktenzeichen VIII B 294/03

DRsp Nr. 2005/12281

NZB: Änderungsbescheid während des Verfahrens

Ergeht während des Verfahrens über eine zulässige indes unbegründete NZB ein Änderungsbescheid zu Lasten des Stpfl., so wird dieser in entsprechender Anwendung des § 68 FGO Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Die Vorentscheidung ist dann nicht entspr. § 127 FGO aufzuheben, wenn der Bescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist.

Normenkette:

FGO § 68 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist nicht begründet.

I. Der Konkursverwalter hat das durch die Eröffnung des Konkursverfahrens unterbrochene Beschwerdeverfahren (§ 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung -- ZPO -- i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) aufgenommen; es war deshalb fortzusetzen.