BFH - Beschluss vom 26.02.2007
I B 150/06
Normen:
EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1164
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 25.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2260/05

NZB: Ansparrücklage, Nachvollziehbarkeit der Bildung

BFH, Beschluss vom 26.02.2007 - Aktenzeichen I B 150/06

DRsp Nr. 2007/7649

NZB: Ansparrücklage, Nachvollziehbarkeit der Bildung

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Aufschlüsselung einer Ansparrücklage auf die einzelnen Investitionsgüter in einer Auflistung außerhalb des Jahresabschlusses beachtlich sein kann n, wenn sie in den steuerlichen Unterlagen des Stpfl. aufbewahrt wird und der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann (Anschluss an BFH-Urt. v. 13.12.2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Streitpunkt ist, ob die für die Bildung einer Ansparrücklage erforderliche Verfolgbarkeit in der Buchführung gegeben ist.