BFH - Beschluss vom 04.07.2003
VIII B 38/03
Normen:
FGO § 116 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1344

NZB: bedingte Einlegung

BFH, Beschluss vom 04.07.2003 - Aktenzeichen VIII B 38/03

DRsp Nr. 2003/10141

NZB: bedingte Einlegung

1. Eine hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Revision erhobene NZB ist unzulässig, weil sie als bedingt eingelegt anzusehen ist.2. Ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel ist wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits unzulässig.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 2 ;

Gründe:

Die rechtskundig vertretene Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat am letzten Tag der Rechtsmittelfrist gegen die Vorentscheidung "Revision, hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde" eingelegt. Das Finanzgericht hatte die Revision nicht zugelassen.

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.