BFH - Beschluss vom 10.10.2003
VII B 236/03
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 220
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 28.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen V 51/02

NZB: Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

BFH, Beschluss vom 10.10.2003 - Aktenzeichen VII B 236/03

DRsp Nr. 2003/15303

NZB: Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

1. Bei der zweimonatigen Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO handelt es sich allein um eine Frist für die Begründung der NZB.2. Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist beantragt, sind innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Beschwerdeführer ohne Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist einzuhalten. Ferner ist innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung, d. h. also die Beschwerdebegründung, nachzuholen.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe: