FG Hessen, vom 25.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4362/03
NZB: Darlegungsanforderungen
BFH, Beschluss vom 26.09.2005 - Aktenzeichen VII B 335/04
DRsp Nr. 2005/18378
NZB: Darlegungsanforderungen
Bezeichnet die Beschwerde keine konkrete Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommen könnte, sondern werden lediglich Feststellungen und Rechtsausführungen des FG wiederholt, reicht das für eine substantiierte Beschwerdebegründung nicht aus.