I. Der Landkreis X bestellte der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) 1994 ein Erbbaurecht an einem Grundstück, auf dem ein Krankenhaus betrieben wurde. Der jährliche Erbbauzins sollte ... DM betragen und von der Klägerin nur in der Höhe zu entrichten sein, in der sie Kostenersatz von den Kostenträgern erlangen konnte. Mangels entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen für einen Kostenersatz im Krankenhausfinanzierungsgesetz hat die Klägerin bislang noch keinen Erbbauzins an den Landkreis entrichten müssen.
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) setzte gegen die Klägerin wegen des Erwerbs des Erbbaurechts durch Bescheid vom 15. Juni 2001 Grunderwerbsteuer in Höhe von ... DM fest. Als Gegenleistung setzte es nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) den für das Erbbaurecht ermittelten Grundbesitzwert an.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|