1. Der Konkursverwalter über das Vermögen der X-GmbH führte beim Finanzgericht (FG) Nürnberg einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt Y (Beklagter und Beschwerdegegner) wegen eines Feststellungsbescheids gemäß § 251 Abs. 3 der Abgabenordnung (
Mit Schriftsatz vom 4. August 1999 hat der Beschwerdeführer, der bis zum Januar 1988 Gesellschafter und bis zum März 1988 Geschäftsführer der X-GmbH war, Beschwerde gegen das FG-Urteil eingelegt und sinngemäß beantragt, die Revision gegen das Urteil zuzulassen.
2. Die Beschwerde war als unzulässig zu verwerfen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|