I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine KG, betreibt ein Bauunternehmen. Hinsichtlich eines Großteils ihrer Bauleistungen unterliegt sie einer zweijährigen oder --insbesondere bei Großaufträgen-- einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist. Bei den Großaufträgen behält der Auftraggeber regelmäßig für die Dauer der Gewährleistungsfrist 5 v.H. des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ein, wenn nicht die Klägerin eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in dieser Höhe beibringt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|