BFH - Beschluss vom 15.05.2007
I B 6/07
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; GmbHG § 30, § 31 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1713
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 30.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 184/06

NZB: Gewinnverteilungsbeschluss, Verstoß gegen Kapitalerhaltungsgebot

BFH, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen I B 6/07

DRsp Nr. 2007/13864

NZB: Gewinnverteilungsbeschluss, Verstoß gegen Kapitalerhaltungsgebot

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Gewinnverteilungsbeschluss, der unter Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Rechts gefasst wurde, zivilrechtlich wirksam ist. 2. Es ist geklärt, dass die Verrechnung eines Ausschüttungsanspruchs mit einer Gegenforderung der Gesellschaft nicht im Hinblick auf § 30 Abs. 1 GmbHG unwirksam ist, sondern dass ein Verstoß gegen das Rückzahlungsverbot nur zur Rechtsfolge des § 31 GmbHG führt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; GmbHG § 30, § 31 Abs. 1;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat die grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht schlüssig dargelegt.